Suche

REACH

Allgemeine Informationen zur Umsetzung
der REACH-Verordnung (EG 1907/2006)
bei der Georgsmarienhütte GmbH

Die europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung, Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) (EG Nr. 1907/2006) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.

Die Verordnung richtet sich an Hersteller oder Importeure, die Stoffe in einer Größenordnung von einer Tonne oder mehr herstellen oder importieren.

Zentraler Punkt der REACH-Verordnung ist die Pflicht zur Stoffregistrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki.
"Ohne Daten kein Markt" heißt es in der REACH-Verordnung. Das bedeutet, dass die Herstellung bzw. der Import von Stoffen ab dem 2. Dezember 2008 untersagt ist, wenn die Vorregistrierung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.

Die als "nachgeschaltete Anwender" bezeichneten Verwender von Stoffen müssen dafür sorgen, dass ihre Anwendung bei der Stoffregistrierung berücksichtigt wird. Die REACH-Verordnung legt also bestimmte Pflichten zum Informationsaustausch entlang der Lieferkette, und zwar sowohl vom Lieferanten zum Abnehmer als auch vom Abnehmer zum Lieferanten, fest.

Metalle und Metalllegierungen wie z.B. Stahl sowie Eisenhüttenschlacken und andere Nebenprodukte der Eisen- und Stahlerzeugung fallen unter die Regelungen der REACH-Verordnung.

Abfälle sind nicht Gegenstand der Verordnung.

Die Stoffregistrierung läuft in zwei Stufen ab, der Vorregistrierung und der Registrierung, die beide durch die Hersteller oder Importeure zu erfolgen haben.

Die Vorregistrierung betrifft hergestellte und importierte Stoffe einschließlich Zwischenprodukten ohne Einschränkung, die in einer Größenordnung von mindestens einer Tonne hergestellt oder importiert werden. Ausgenommen sind nur die in den Anhängen IV und V genannten Stoffe.

Die Vorregistrierungsfrist beginnt am 1. Juni 2008 und endet am 1. Dezember 2008. Die Europäische Chemikalienagentur veröffentlicht daraufhin bis zum 1. Januar 2009 auf ihrer Webseite eine Liste aller vorregistrierten Stoffe.

Nach der Vorregistrierung muss die Registrierung, in Abhängigkeit von den erzeugten Mengen, bis zum 1.12.2010, 1.12.2013 oder 1.12.2018 erfolgen.

Zu diesem Zweck werden Mindestinformationen in einem „Technischen Dossier“ zusammengestellt und an die ECHA übermittelt.

Die Georgsmarienhütte GmbH beabsichtigt, ihrer Pflicht als Hersteller von Zubereitungen gemäß REACH nachzukommen.

Kurze allgemeine Angaben zur Verwendung unserer Zubereitungen werden in das „Technische Dossier“ aufgenommen, soweit uns diese bekannt sind. Diese Angaben werden an unsere Kunden zur Überprüfung Ihrer Verwendungen weitergeleitet. Von Meldungen Ihrer Verwendung als unser Kunde im Vorfeld bitten wir abzusehen.

Für die Herstellung unserer Produkte benötigen wir auch Stoffe und Zubereitungen anderer Hersteller. Wir werden gegebenenfalls mit unseren Lieferanten in Kontakt treten, um sicherzustellen, dass unsere Verwendung bei der Registrierung berücksichtigt wird.

Für weitere Informationen zur Umsetzung der REACH-Verordnung bei der Georgsmarienhütte GmbH haben wir für Sie folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: Reach@gmh.de

Für eine umfassendere Information empfehlen wir Ihnen die folgenden Internetseiten:

BDI-Helpdesk REACH
Informationsportal des Umweltbundesamtes
REACH-Helpdesk der Bundesbehörden
Internetportal des Stahl-Zentrums
Internetseite des European Chemicals Bureau

zum Seitenanfang

Ihr Ansprechpartner

Dr. Klaus Schulbert
Leiter Umweltschutz

Tel: +49 (0) 5401 39-4341
Fax: +49 (0) 5401 39-4429
E-Mail: Kontakt