Suche

Einkaufsbedingungen

gültig ab 01.01.2010

(Hinweis: Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die Georgsmarienhütte GmbH. Für anderen Unternehmen innerhalb der GMH Gruppe gelten die jeweils gültigen Einkaufsbedingungen.)


1. Anwendungsbereich

  1. Diese Einkaufsbedingungen (nachfolgend die „Bedingungen“) gelten ausschließlich für unsere Bestellungen bei allen Lieferanten. Entgegenstehende und/oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten finden uns gegenüber keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn wir jenen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen oder unseren vertraglichen Verpflichtungen vorbehaltlos nachkommen.
  2. In dem Schriftstück, dessen Bestandteil diese Bedingungen bilden, sind alle Vertragsbestimmungen enthalten. Es bestehen keine Nebenabreden.

2. Bestellungen

  1. Der Lieferant kann ohne vorherige Zustimmung der Georgsmarienhütte GmbH Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten.
  2. Der Lieferant kann nur im Fall unserer vorherigen Zustimmung die Bestellung oder wesentliche Teile der Bestellung durch Dritte erfüllen.
  3. Die Einreichung von Angeboten erfolgt kostenlos und unverbindlich für die Georgsmarienhütte GmbH.

3. Lieferungen

  1. Die in der Bestellung genannten Liefertermine sind verbindlich. Alle Lieferungen haben „geliefert verzollt“ (DDP) Werk Georgsmarienhütte gemäß INCOTERMS 2000 zu erfolgen. Die Lieferanschriften lauten:
    Postanschrift:
          Georgsmarienhütte GmbH, Postfach 12 80, 49110 Georgsmarienhütte
    Für Bahnlieferung:
          - Wagenladung: Station Georgsmarienhütte
          - Stückgut/ Expressgut: Station Osnabrück, Stückgutleitzahl 2281
    Für LKW-Lieferungen - Gemeindetarifbereich:
          Georgsmarienhütte, Tarif Nr. 14219
          Materialanlieferungen durch LKW montags bis freitags in der Zeit von 7 – 13 Uhr,
          Neue Hüttenstraße 1
  2. Für jede Lieferung ist uns am Abgangstag mit gesonderter Post eine Lieferanzeige in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln. In den Versandanzeigen, Frachtbriefen und Paketaufschriften sind die Bestellnummer, Anforderungsnummer, die empfangende Abteilung und sonstige, in der Bestellung erbetene Vermerke anzugeben. Die zu liefernden Waren müssen ordnungsgemäß verpackt und in Übereinstimmung mit unseren Versandvorschriften gekennzeichnet sein.
  3. Der Lieferant ist zur vorzeitigen Lieferung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Georgsmarienhütte GmbH berechtigt. Der Lieferant hat uns unverzüglich per Telefax oder E-Mail von jeder bekannten oder erwarteten Verzögerung der Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen wie folgt Mitteilung zu machen:
         a) die voraussichtliche Dauer der Verzögerung,
         b) den Grund der Verzögerung und
         c) welche Maßnahmen zur Überwindung der Verzögerung unternommen werden.
    Im Falle eines Lieferverzuges stehen uns sämtliche gesetzlichen Ansprüche zu. Nach Ablauf einer Nachfrist von zwei (2) Wochen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt Erfüllung zu verlangen.

4. Preise

Die in der Bestellung vereinbarten Preise sind verbindlich.


5. Zahlungsbedingungen

  1. Der Lieferant ist verpflichtet, für jede Bestellung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung, unter Angabe der Bestellnummer und nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu erstellen. Rechnungen, die ohne Bestellnummern und nicht nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen erstellt sind, gelten als nicht erteilt.
  2. Rechnungen zahlen wir innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Rechnung netto. Skonti können gesondert vereinbart werden.
  3. Die Georgsmarienhütte GmbH kann mit jeglichem Anspruch, der gegen den Lieferanten besteht, gegen dessen Ansprüche aufrechnen oder in Bezug auf diesen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  4. Die Begleichung der Rechnung bedeutet keinen Verzicht auf Gewährleistungsrechte bezüglich der angelieferten Waren und schließt eine spätere diesbezügliche Mängelrüge nicht aus.
  5. Wir sind berechtigt, mit sämtlichen Forderungen, die uns gegenüber dem Lieferanten zustehen, aufzurechnen gegen sämtliche Forderungen, die dem Lieferanten, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen Unternehmen zustehen, an denen die Georgsmarienhütte Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist.
  6. Der aktuelle Kreis der Unternehmen, an denen die Georgsmarienhütte Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, ist im Internet unter der Adresse www.georgsmarienhuette-holding.de einsehbar. Auf Wunsch erhält der Lieferant über den Kreis der Unternehmen jederzeit Auskunft.

6. Eigentum

Wir erkennen keine erweiterten oder verlängerten Eigentumsvorbehalte an. Ein einfacher Eigentumsvorbehalt wird von uns nur insoweit anerkannt, als er uns erlaubt, die gelieferten Waren im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes zu veräußern, zu verarbeiten und zu vermischen.


7. Gewährleistung

  1. Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Waren den vereinbarten Spezifikationen der Bestellung entsprechen, aus dem vereinbarten Material bestehen, frei von Material-, Fertigungs- oder Konstruktionsfehlern nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Bestellung sowie Fehlern sind, die die Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder vertraglich vereinbarten Gebrauch aufheben oder mindern oder den Wert der gelieferten Waren aufheben oder mindern und allen gesetzlichen und behördlichen Genehmigungen entsprechen.
  2. Wir behalten uns alle nach dem deutschen Gesetz bestehenden Rechte im Falle der Lieferung einer mangelhaften Ware vor. Der Lieferant hat nach unserer Wahl den Mangel einer gelieferten Ware zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware zu liefern.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Ware. Für die im Rahmen der Mängelbeseitigung ausgetauschten Ersatzteile beginnt die Gewährleistung mit der Übergabe erneut.

8. Qualitätssicherung

Der Lieferant erkennt die Qualitätssicherungsvorschriften der Georgsmarienhütte GmbH an.


9. Behördliche und gesetzliche Vorschriften

Zu liefernde Leistungen und Produkte müssen den jeweils geltenden behördlichen und gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, wie zum Beispiel der
REACH-Verordnung, entsprechen.


10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Georgsmarienhütte.
  2. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die in diesem Vertrag enthaltenen Handelsklauseln sind nach den International Rules for the Interpretation of Trade Terms (Incoterms) und ihrer Ergänzung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Lieferung auszulegen.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder in Zusammenhang damit ist Osnabrück. Ungeachtet dieser Gerichtsstandvereinbarung können wir den Lieferanten auch vor jedem anderen Gericht verklagen, welches nach anwendbarem Recht zuständig ist.

zum Seitenanfang